Hausordnung & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Frauenmuseum Hittisau
Stand, 24. Oktober 2024
Mit dem Betreten der Räumlichkeiten des Frauenmuseum Hittisau und/oder dem Eintrittskartenkauf akzeptieren die Besucher:innen diese Hausordnung & AGB.
Kulturvermittlerinnen
Den Anordnungen der Kulturvermittlerinnen (Kassa, Führungen, Veranstaltungsbegleitung) ist Folge zu leisten.
Abstand zu den Exponaten
Die/der Museumsbesucher:in muss Abstand zu den Kunstwerken und Exponaten halten und darf diese unter keinen Umständen berühren es sei denn, es handelt sich um ausgewiesene Hands-on-Objekte.
Foto, Video
Das Fotografieren und Filmen zum privaten Gebrauch im Rahmen der urheberrechtlichen freien Werknutzung ist grundsätzlich im gesamten Frauenmuseum Hittisau erlaubt. Die Verwendung von Blitzlicht, Stativen und Selfie-Sticks ist jedoch nicht gestattet.
Sollten bei Sonderausstellungen besondere Bestimmungen gelten werden diese sichtbar gekennzeichnet und sind zu beachten.
Foto-& Filmgenehmigungen für journalistische, gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke sowie für die gewerbliche Nutzung von Aufnahmen aus dem Frauenmuseum Hittisau (Gebäude / Werke) erhalten Interessent*innen unter kontakt@frauenmuseum.at.
Foto und Filmaufnahmen bei Veranstaltungen
Das Frauenmuseum Hittisau behält sich die Rechte zu Bild-, Ton- und Fernsehaufzeichnungen einzelner Veranstaltungen vor.
Mit Benutzung der Eintrittskarte bzw. der Teilnahme an einer kostenlosen Eröffnungsveranstaltung erklären sich die Besucher:innen damit einverstanden,
dass sie evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
Rauchen
Das Rauchen – auch mit E-Zigaretten – ist im gesamten Frauenmuseum Hittisau verboten.
Speisen
Das Essen und Trinken ist ausschließlich im Foyer (Erdgeschoss) erlaubt. Bei besonderen Vereinbarungen (Kindergeburtstag, Führungen für Kindergarten- und Volksschulgruppen, Führungen mit Bewirtung) ist das Verzehren der mitgebrachten Jause im Bereich des Foyers möglich.
Mobiltelefone
Das Telefonieren mit Mobiltelefonen ist im Ausstellungsbereich des Frauenmuseum Hittisau nicht gestattet.
Internet
Während des Besuchs des Frauenmuseum Hittisau ist die Nutzung des Gratis-Internets (fm Gast) gestattet.
Kinderwagen und Wickeltisch
Kinderwagen sind überall erlaubt. In den Toiletten stehen Wickeltische bereit.
Aufsichtspflicht
Aufsichts- und Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. anvertraute Schüler:innen und haben diese während des gesamten Museumsaufenthalts zu beaufsichtigen, um Unfälle und Beschädigungen zu vermeiden und den Museumsbesuch anderer Personen ungestört zu halten.
Tiere
Die Mitnahme von Tieren ins Frauenmuseum Hittisau ist untersagt.
Ausnahme bildet die Mitnahme von zertifizierten Assistenzhunden. Die/der Museumsbesucher:in hat den entsprechenden Ausweis beim Besuch vorzuweisen.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Frauenmuseum Hittisau sind auf der Homepage des Museums angegeben.
Änderungen der Öffnungszeiten bleiben dem Frauenmuseum Hittisau vorbehalten.
Der/die Besucher:in muss sich im Voraus informieren, ob zu den gewünschten Zeiten ein Besuch des Museums möglich ist.
Aus Änderungen der Öffnungszeiten können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Hausverbot
Das Frauenmuseum Hittisau behält sich vor folgende Personen auszuschließen:
a) Personen, die die Hausordnung & AGB nicht beachten oder den zu ihrer Einhaltung getroffenen Anordnungen der Kulturvermittlerinnen nicht Folge leisten;
b) Personen, die durch ihr Verhalten den übrigen Besucher:innen offensichtlich belästigen bzw. den Museumsbetrieb stören;
c) Personen, die mit einer anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheit behaftet sind;
d) Personen, die Waffen oder gefährliche Gegenstände mit sich führen;
e) Personen, die sexistische, rassistische, antisemitische, islamophobe oder verfassungsfeindliche Texte oder Symbole zeigen;
f) Personen, die die Menschenwürde anderer in irgendeiner Form verletzen.
Akte der Kundgebung von Weltanschauungen und das Ausüben religiöser Rituale sind in den Räumen des Frauenmuseum Hittisau nicht gestattet.
Wird der Ausschließungsgrund erst während des Museumsbesuches wahrgenommen, hat die/der Besucher:in über Aufforderung der diensthabenden Kulturvermittlerin das Frauenmuseum Hittisau umgehend zu verlassen. Sie ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung oder sonst ungebührlichem Verhalten, Besucher:innen des Hauses zu verweisen.
Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht rückerstattet.
Das Frauenmuseum Hittisau behält sich vor, Besucher:innen ein dauerndes Hausverbot zu erteilen, falls diese wiederholt den Betrieb stören oder gegen die Hausordnung & AGB verstoßen.
Vermittlung
Wir bitte um Verständnis, wenn im Rahmen unserer Vermittlungsangebote, insbesondere mit Kindern, zeitlich begrenzt Beeinträchtigungen auftreten sollten. Unsere jüngsten Besucher:innen verdienen unser besonderes Engagement, um sie für Geschichte, Kultur, Demokratie und Grundrechte dzu begeistern.
Eintrittskarten
Es gelten die Preise gemäß den jeweils geltenden Preislisten, die bei der Kassa ausgehängt sind. In diesen Preisen ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer enthalten.
Das Frauenmuseum Hittisau behält sich vor, im Einzelfall von den Preislisten abweichende Preise festzusetzen; diese werden jeweils bei der Kassa ausgehängt und auf den Eintrittskarten ausgewiesen.
Ermäßigungen
Ermäßigte Eintrittskarten können nur jene Personen erwerben, die einem der jeweils begünstigten Personenkreise angehören. Die Ermäßigungskarten sind ohne einen die Begünstigung belegenden Lichtbildausweis ungültig.
Bei unberechtigter Inanspruchnahme einer ermäßigten Eintrittskarte kann der Unterschiedsbetrag eingehoben oder die/der Besucherin des Hauses verwiesen werden. Der Kaufpreis der Eintrittskarte wird in letzterem Falle nicht rückerstattet.
Zahlung
Die Bezahlung der Eintrittskarten sowie der Shopartikel erfolgt grundsätzlich in bar, mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte. Die Festlegung eines Mindestbetrages, unter welchem eine Bezahlung mit Kreditkarte nicht akzeptiert wird, bleibt dem Frauenmuseum Hittisau vorbehalten. Der jeweils geltende Mindestbetrag ist gegebenenfalls auf den an der Kasse ausgehängten Preislisten angegeben.
Zeitweilige Schließung
Die Eintrittskarte berechtigt zur Besichtigung der jeweiligen Ausstellung(en). Wegen des Erreichens der Kapazitätsgrenzen kann es zur temporären Schließung der Ausstellung kommen.
Programmänderungen
Das Frauenmuseum Hittisau kann das Programm (insbesondere Führungen, Ausstellungen, Vorträge) aus sachlichen Gründen ändern. Bei zeitlichen Verschiebungen von Führungen und Vorträgen von mehr als zwei Stunden ist die/der Besucher:in berechtigt, die Rückerstattung des für diese Führung oder diesen Vortrag bezahlten Entgelts zu verlangen. Es obliegt der/dem Besucher:in, sich am Führungs- bzw. Veranstaltungstag über allfällige Änderungen z.B. durch Medien, telefonisch bzw. auf der Homepage des Frauenmuseum Hittisau zu informieren.
Garderobe
Der/dem Besucher:in steht eine Garderobe im Erdgeschoss zur Verfügung. Taschen und Rucksäcke können an der Kassa deponiert werden. In Sonderfällen (z.B. Schlechtwetter, Sonderausstellungen) kann das Frauenmuseum Hittisau eine Garderobenabgabepflicht veranlassen. Das Frauenmuseum Hittisau haftet nicht für in der Garderobe aufgehängte Kleidungsstücke und deponierte Gegenstände.
Sonstiges
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Feldkirch.
Änderungen
Das Frauenmuseum Hittisau behält sich vor, die Hausordnung & AGB bei Bedarf zu ändern und anzupassen.
Etwaige Änderungen erlangen jeweils nur für zukünftige Vertragsabschlüsse Geltung.
Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung dieser Hausordnung & AGB unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Frauenmuseum Hittisau
Platz 501, 6952 Hittisau, Austria
T. 0043 +43 5513 20537
frauenmuseum.at